Feste Fehmarnbeltquerung
Die Feste Fehmarnbeltquerung ist eine außerordentlich komplexe internationales Großplanung, die aus einer Querung des Fehmarnbelt durch einen etwa 18 km langen Absenktunnel sowie Straßen- und Schienenhinterlandanbindungen in Deutschland und Dänemark besteht. Die Planung trifft auf ökologisches höchst bedeutsames und empfindliches Gebiet.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Tunnel wurd am 31. Januar 2019 erlassen; es sind mehrere Klagen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, die vom 22. September bs 8.Oktober verhandelt werden sollen. Trotz der Corona-Krise soll nach dem derzeitigen Stand der Dinge an der Zeitplanung festgehalten werden.
Außerdem wird vor dem Europäischen Gericht erster Instanz und dem Europäischen Gerichtshof um die Zulässigkeit der Finanzierung speziell des Tunnels durch Dänemark gestritten. Genehmigungen des "Dänischen Modells" für die Finanzierung des Tunnels (Gewährung von Staatsbeihilfen an eine eigens gegründete Firma privaten Rechts) durch die Europäische Kommission wurden mit Urteil des Europäischen Gerichts vom 13. Dezember 2018 aufgehoben. Eine erneute Genehmigung dieses Modells, die unter Auflagen erfolgte, wird Pressemeldungen zufolge von Dänemark selber gerichtlich angegriffen.
Für den 14. September 2020 ist eine Entscheidung des schleswg-holsteinischen Landesverfassungsgerichts in einer Normenkontrollsache der Gemeinde Fehmarn angekündigt. Das Land hatte im Wege einer Gesetzesänderung die Lasten des sogenannten abwehrenden Brandschutzes im Tunnel und auf dem Küstenmehr im Bereich des Tunnels der Gemeinde Fehmarn auflerlegt, ohne eine Regelung über die Finanzierung zu treffen. Ähnlich wie beim A20-Elbtunnel ist davon auszugehen, dass diese Lasten von der betroffenen Gemeinde nicht getragen werden können und im Übrigen eine im Sinne des Brandschutzrechts hinreichend leistungsfäige Feuerwehr durch die Gemeinde Fehmarn nicht aufgestellt werden kann.
A20 Nordwestumfahrung Hamburg
Für die A20 Nordwestumfahrung Hamburg wurde 2005 die Linie bestimmt, seither laufen in sechs Abschnitten von der Elbe bis Segeberg Planfeststellungsverfahren. Ich habe das Linienbestimmungsverfahren begleitet und vertrete in allen sechs Planfeststellungsabschnitten Betroffene (Gemeinden, Private, Verbände). Für die A20 gibt es auf dieser website ein eigenes Kapitel.
Mit einem Urteil vom 6. November 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht den Weiterbau der A20 in Schleswig-Holstein erst einmal gestoppt, und dies mit Gründen, die eine völlige Neubewertung des Projekts erfordern. Mehr als zwei Jahre nach dem Urteil sind die vorbereitenden Arbeiten für die Überarbeitung des Planfeststellungsbeschusses noch nicht abgeschlossen.
Mit Urteilen vom 28. April 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt, allerdings nur bezogen auf die Umweltverbände und ausschließlich aufgrund der fehlerhaften Bearbeitung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. Umstritten aus Umweltsicht ist nach wie vor die Frage, ob auch der Einfluss der Autobahn auf den Klimawandel hätte geprüft werden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht verneint dies; hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerden einer Gemeinde und eines Umweltverbands blieben erfolglos.
Mit Urteil auf eine Klage von Umweltverbänden hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. November 2018 den Planfeststellungsbeschluss für die A20, Abschnitt Segeberg bis A7, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das Verfahren in Sachen von mir vertretener Privatkläger wurde wurde mit Beschluss vom gleichen Tage ausgesetzt, um eine Entscheidung des EuGH im Vorlageverfahren C-535/18 (A33 Ummeln) abzuwarten. Im Vorlageverfahsren ging es insbesondere um die Rügebefugnis privter Kläger im Wasserrecht. Das Urteil des EuGH des EuGH liegt seit dem 28. Mai 2020 vor und erklärt insoweit die Rüpgebefugnis privater Kläger für gegeben.
Im A20-Kapitel auf dieser website finden Sie weiteres Hintergrundmaterial.
Flughäfen
Der Flughafen Lübeck-Blankensee ist im Grunde nur ein kleiner Flughafen, um den aber seit mehr als zehn Jahren erbittert gestritten wird. Eine erste Planfeststellung scheiterte im Jahre 2005. Ein zweiter Planfeststellungsbeschluss wurde Anfang 2009 erlassen. Die hiergegen gerichtete Klage der SGF (Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung) wurde mit Urteil vom 14. Juni 2018 abgewiesen; die Revision hiergegen ncht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Flughafen kämpft mit dem Problem, dass die Europäische Kommission im Jahre 2007 ein erstes beihilferechtliches Prüfverfahren eingeleitet hat, über das noch nicht entschieden ist. Am 22. Februar 2012 wurden zwei weitere Prüfverfahren eingeleitet. Das gesamte Investitionsprogramm steht seitdem unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Mit drei Entscheidungen vom 7. Februar 2017 hat die EU-Kommission auf der Grundlage von Rechtsänderungen aus dem Jahre 2014 einerseits und der Unterstellung, der Betrieb am Flughafen sei eingestellt, andererseits, die Verfahren ohne Sanktionen für den Flughafen oder die Hansestadt Lübeck eingestellt. Gerade über die kritischen Fragen der unmittelbaren Förderung des Flughafens durch die jahrezehntelange Verlustübernahme durch die Hansestadt wurde mithin gar nicht entschieden. Das Verhalten der Kommission, die seit Anfang 2014 für die Beschwerdeführerin SGF nicht mehr ansprechbar war, kann nur als bedauerlich bezeichnet werden.
Die Unterstellung der Kommission, der Betrieb am Flughafen sei (auf Dauer) eingestellt, überrascht deshalb, weil sich die zuständige Planfeststellungsbehörde beharrlich weigerte, den seit inzwischen neun Jahren (!!) in der gerichtlichen Überprüfung befindlichen Planfeststellungsbeschluss aufzuheben und im Übrigen in den Entscheidungen vom 7. Februar 2017 bereits Bezug auf die Wiederaufnahme des Beztriebs durch einen Großinvestor (Stöcker) Bezug genommen wurde. Der mit der Planfeststellung von 2009 genehmigte Betrieb findet jedoch nicht statt und wird, nicht zuletzt im Hinblick auf die Corona-Krise, auch absehbar nicht stattfinden.
Ebenfalls beteiligt war ich an Auseinandersetzungen um den Flughafen Köln (Nachtflugverbot), den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel (Bahnbenutzungsregelung) sowie den Flugplatz Uetersen (allgemeine Genehmigungskontrolle, Reichweite privatrechtlicher Vereinbarungen zum Ausbau).
Industrieanlagen
Ich war mehrfach an der Auseinandersetzung um Müllverbrennungsanlagen beteiligt. Einen besonderen Fall stellt hier die Holcim-Zementfabrik in Lägerdorf dar, die zugleich die bei weitem größte Müllverbrennungsanlage Schleswig-Holsteins ist. Am 11. Februar 2016 hat das VG Schleswig hierzu ein Urteil gefällt, in dem die Klage abgewiesen wurde; allerdings hatte der Betreiber zuvor in zwei wesentlichen Punkten nachgegeben.
Ebenfalls beteiligt war ich an Auseinandersetzungen um Fleischfabriken, von denen zwei (Pinneberg (SH), Forst (BW)) nicht gebaut wuden, eine dritte (Rheinstetten, BW) dann doch.
Informationsrecht
Informationsrecht, hier verstanden hauptsächlich als das Recht des Zugangs auf Informationen (vornehmlich des öffentlichen Sektors), ist seit vielen Jahren eines meiner Hauptarbeitsgebiete. Ich habe für den SSW Schleswig-Holstein als Fachautor an mehreren Gesetzentwürfen mitgearbeitet, von denen drei parlamentarisch beraten wurden (Lt'Dtrs-SH 13/838 - Entwurf für ein Umweltinformationsgesetz, 1993, LtDrs-SH 14/2374 - Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz - IFG-SH, 2000, LtDrs-SH 17/683 - Entwurf für en Bibliotheksgesetz, 2010). Das IFG-SH wurde mit geringen Änderungen als Gesetz verabschiedet. Weitere Gesetzentwürfe entstanden in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft.
Als Kläger habe ich eine Grundsatzentscheidung des EuGH (C-321/96 - Mecklenburg/ Landrat Pinneberg) initiiert, mittels einer Beschwerde die Grundlage für ein Vertragsverletzungsverfahren gelegt (EuGH C-217/97) und als Anwalt eine Vielzahl informationsrechtlicher Verfahren auch gerichtlich vertreten.
Gemeinsam mit dem Kollegen Pöppelmann habe ich einen Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verfasst.
Zum Informationsrecht gibt es ein eigenes Kapitel auf dieser website.
Wahlrecht
Im Jahre 2010 habe ich die Fraktionen der Grünen und des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag im Rahmen eines wahlrechtlichen Normenkontrollverfahrens sowie einen Bürger im Rahmen einer (von mehreren) Wahlprüfungsbeschwerden vor dem Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein vertreten. Die von mir (mit) erstrittenen Entscheidungen des Gerichts (LVerfG 3/09 - Normenkontrolle, LVerfG 1/10 - Wahlprüfungsbeschwerde) führten zur Auflösung und Neuwahl des Landtags.
In den Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl Schleswig-Holstein 2012, bei denen es um die Befreiung des SSW als Partei der Dänischen Minderheit von der 5%-Klausel ging, habe ich den SSW vertreten; die Wahlprüfungsbeschwerden wurden zurück gewiesen (LVerfG 7/12 u.a.).