A20 - Nordwestumfahrung Hamburg

Die A20 in Schleswig-Holstein ist Bestandteil des größten Autobahnprojekts ("Ostseeautobahn, Baltische Magistrale") nach der Wiedervereinigung und beschäftigt Politik und Zivilgesellschaft Schleswig-Holsteins seit gut 20 Jahren. Nach heftigen und langdauernden Auseinandersetzungen und einem vom Bundesverwaltungsgericht 1998 angeordneten Baustopp sind die Südumfahrung Lübecks (zwei Bauabschnitte) sowie zwei weitere Bauabschnitte in Richtung Westen bis kurz vor Bad Segeberg zwischenzeitlich gebaut. Weiter westlich schließen sechs weitere Planfeststellungsabschnitte an, die derzeit alle im Verfahren sind.

Die Linie für die sechs Abschnitte wurde im Jahre 2005 vom Bundesverkehrsminister bestimmt. Den Erläuterungsbericht für den Linienbestimmungsantrag und den Text der Linienbestimmungsentscheidung finden Sie als download.

Als Reaktion auf die A20-Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts 1998 zur A20 Südumfahrung Lübeck (Travequerung) und in Vorbereitung auf den zweiten Durchgang dort (Wakenitzquerung) habe ich 2001 ein Buch "Gegen Könige ist jede Sache ungerecht - Straßenplanungsrecht, das Bundesverwaltungsgericht und die A20" veröffentlicht. Während die Rechtsentwicklung im Einzelnen in den seither vergangenen Jahren manche Kapitel des Buches hat veralten lassen, bleiben andere Kapitel und insbesondere die Grundsatzkritik am Komplex "Straßenplanungsrecht und Rechtsprechung" aktuell. Das Buch ist nach wie vor über den Buchhandel verfügbar.

A20 Elbquerung

Am 30. Dezember 2014 hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Kiel den Planfeststellungsbeschluss für die A20, Abschnitt Elbquerung, schleswig-holsteinischer Teil, erlassen, Am 30. März 2015 folgte Niedersachsen mit dem Planfeststellungsbeschluss für den niedersächsischen Teil.

Mit Urteil vom 28. April 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten des Landesnaturschutzverbandes entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss wegen mangelnder Beachtung der Wasserrahmenrichtlinie rechtswidrig sei, die Klagen der Gemeinde Kollmar und der Elbfähre jedoch abgewiesen.

Gegen die am 5. September 2016 zugestellten Urteile der Gemeinde und des Verbandes sind  Verfassungsbeschwerden eingereicht worden. Die gegen die Urteile zu Lasten der Gemeinde Kollmar und des Landesnaturschutzverbands eingelegten Anhörungsrügen wurden zuräückgewiesen (siehe Startseite).

Am 10. November 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss A20 Elbquerung Niedersachsen zurück gewiesen. Dies überrascht, denn in den Urteilen vom 28. April 2016 war das Bundesverwaltungsgericht von einer strikten Trennung auch in der Umweltverträglichkeitsprüfung der beiden Planfeststellungsabschnitte zur Elbquerung ausgegangen, obwohl gerade die wasserrechtlichen Auswirkungen des Tunnelbaus in Schleswig-Holstein zu etwa zwei Dritteln aus dem Tunnelbau auf niedersächsischem Gebiet herrühren. Die Konsistenz von verschiedenen Entschedungen zur A20 zueinander scheint jedoch kein Besorgnis des Bundesverwaltungsgerichts zu sein, siehe insoweit die Analyse der Entscheidungen zur A20 Südumfahrung Lübeck (Travequerung) in meinem unten angesprochenen Buch aus dem Jahre 2001.

Als Ergebnis der dritten Auslegung mit nachfolgender Erörterung wurden die Pläne erneut und ganz überwiegend im bereich des Natur- und Wasserrechts geändert. Einwendungen können bis zum 18. November 2016 erhoben werden. Am 16. Februar 2016 fand der Erörterungstermin für die nicht im Grundeigentum betroffenen Einwender sowie die Umweltverbände statt. Hauptthema waren wasserrechtliche Fragen; jedenfalls die Unmweltverbände halten den derzeitigen (zweiten) wasserrechtlichen Fachbeitrag für unzureichend. Gerügt wurde auch, dass der Planfeststellungsbeschluss anscheinend ergehen soll, bevor die Fledermaussituation für den benachbarten Segeberger Abschnitt, die mit dem Schmalfelder Abschnitt im Zusammenhang steht, geklärt ist.

A20 - Die Finanzierungsdebatte

Grundlage der Finanzierung der Bundesfernstraßen ist der jeweilige  Fünfjahresplan nach dem Fernstraßenausbaugesetz. Dieser ist im Investitionsrahmenplan enthalten. In den Bundeshaushalt dürfen nur solche Maßnahmen aufgenommen werden, die zuvor in den Fünfjahresplan aufgenommen wurden. Da die Fünfjahrespläne auf dem Bedarfsplan basieren, letztere aber jüngst neu beschlossen worden ist, haben die vorhandenen Fünfjahrespläne derzeit keine Gültigkeit.

Wie virulent die konkrete Frage der Finanzierbarkeit der A20 allgemein und der Elbauerung insbesondere ist, zeigt eine parlamentarische Debatte auf der Grundlage eines Berichts der Landesregierung aus dem Jahre 2014 (siehe nachfolgenden Link und den Link in der rechten Spalte).

A20 Krempermarsch (B431-A23)

Diese Planung wurde Ende 2007 eingeleitet, die vorläufig letzte Planänderung erfolgte 2015. Nach Übernahme dieser Planung durch die DEGES erklärte diese Ende 2019, die naturschutzfachlichen Gutachten für diesen Abschnitt seien noch nicht endgültig fertig gestellt.

A20 Schmalfeld (A7 bis B206)

Am 27. November 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag von NABU und BUND, den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären. Mit Beschluss vom gleichen Tag entschied das Gericht, ein Verfahren von Privatklägern auszusetzen bis zu einer Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Ummeln (C-535/17).

A20 Südumfahrung Segeberg

Am 6. November 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der im April 2012 erteilte Planfeststellungsbeschluss für die A20 Südumfahrung Segeberg rechtswidrig ist und dieser Autobahnabschnitt vorerst nicht gebaut werden darf. Hier ist in Link zur Pressemeldung des Gericht.